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Donnerstag, 3. Juli 2008

Ehe light

Nach einem Gesetz zur Folge, können Brautpaare ab Januar kirchlich heiraten, ohne vorheriger standesamtlicher Trauung. Jedoch rechtlich verbindlich ist dieser Bund nicht.
In einer Reform des Personenstandsgesetz wurde im Bundestag Ende 2006 still und fast heimlich diese Änderung auf den Weg gebracht. Brautpaare, die nur in den kirchlichen Segen erhalten möchten, können sich den Gang zum Standesamt sparen.
Die alte Regelung aus dem Jahr 1876 ist damit hinfällig.