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Mittwoch, 30. März 2011

Versicherungen nach der Hochzeit


Die Hochzeit gehört zu den schönsten Momenten im Leben. Allerdings wird das gemeinsame Zusammenleben schnell vom Alltag eingeholt. Ämter und Behörden müssen über die Eheschließung informiert werden. Und natürlich gilt es, sich im Alltag zurechtzufinden.

Ein wichtiger Punkt auf der Liste geht schnell verloren – der Blick in den Ordner mit Versicherungen, die man im Lauf der Jahre abgeschlossen hat. Dabei bleibt die Eheschließung nicht ohne Folgen. Insbesondere im Bereich der Haftpflicht-, Hausrat- und Lebensversicherung muss nach der Hochzeit für Ordnung gesorgt werden.

Die Hausratversicherung nach der Hochzeit

Viele Brautpaare haben heute in der Regel schon über einen längeren Zeitraum in einer gemeinsamen Wohnung zusammengelebt. Entsprechend existiert eine Hausratversicherung. Wer allerdings erst mit der Hochzeit in die gemeinsame Wohnung zieht, muss bei der Hausratversicherung einige Punkte beachten.

Bei einem Umzug besteht über den Zeitraum von zwei Monaten ein doppelter Schutz für die alte und neue Wohnung. Bringt jeder der Partner eine eigene Police mit, genießt die ältere Police den Vorzug. Der jüngere Vertrag wird gekündigt.

Eheschließung und Haftpflichtrisiken

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Policen zur Absicherung im Alltag. Nach der Trauung sind zwei Verträge in der Regel unnötig. Die neuere Haftpflichtversicherung kann wegen Eheschließung gekündigt und der Partner im älteren Vertrag versichert werden.

Allerdings ist in diesem Zusammenhang ausschlaggebend, ob es sich bei der fortzusetzenden Haftpflicht um einen Single- oder Paartarif handelt. Haben sich beide Ehepartner vor der Hochzeit in einem Paar-Tarif absichern lassen, entfällt ein Versicherungswechsel natürlich.

Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Kommen wir zum letzten Part der Versicherungen. Die Vorsorge für den Ernstfall ist insbesondere für Ehepartner und Familien von großer Bedeutung. Krankheit, Unfall oder Tod – alle drei führen zu Situationen, die zur finanziellen Belastungsprobe werden. Wer sich für die Hochzeit entscheidet, sollte in diesem Bereich vorsorgen – mit einer gegenseitigen Lebensversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sonntag, 27. März 2011

Der Hochzeitstanz, ein schöner Brauch


Der Hochzeitstanz ist ein schöner Brauch, der eigentlich zu jeder Hochzeit dazugehört und der von dem Hochzeitspaar am Hochzeitstag eröffnet wird.

Die Hochzeitsgäste stellen sich in einen Kreis um das Brautpaar herum und klatschen im Rhythmus, während das Hochzeitspaar den Hochzeitstanz tanzt. Viele Brautpaare lieben die alten Traditionen und tanzen einen Hochzeitswalzer. Es muss aber nicht immer ein Walzer sein und viele Brautpaare möchten den Hochzeitstanz zu ihrer Lieblingsmusik tanzen.

Vor der Hochzeit üben manche Brautpaare den Hochzeitstanz, da sie sich an ihrem Hochzeitstag nicht blamieren möchten. Die einen lernen den Hochzeitstanz von ihren Eltern oder Freunden und die anderen gehen  in eine Tanzschule. 

Wer einen Discjockey für die Hochzeit engagieren möchte, sollte sich vor der Hochzeit erkundigen, ob er die passende Musik für einen Hochzeitstanz in seinem Repertoire hat. Viele Brautpaare haben aber auch einen Alleinunterhalter und diese haben mit Sicherheit die richtige Musik für einen Hochzeitstanz.

Wer aber gar keine Idee hat, auf welche Musik der Hochzeitstanz getanzt werden könnte, kann sich im Internet Anregungen holen. Natürlich sollte der Festsaal groß genug sein, damit nicht nur der Hochzeitstanz getanzt werden kann, sondern auch alle Hochzeitsgäste Platz haben zum Tanzen.