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Montag, 29. November 2010

Die standesamtliche Hochzeit

 Foto: Ralf Eppinger

Wer in Deutschland heiraten möchte muss erst im Standesamt einen Termin für die Eheschließung vereinbaren, dieser kann frühestens ein halbes Jahr vor der geplanten Trauung angemeldet werden. Auch wer kirchlich heiraten möchte, muss erst standesamtlich heiraten.

Bevor die Hochzeit jedoch stattfinden kann, müssen die Paare ein paar bürokratische Dinge im Standesamt erledigen. Einer der Partner sollte Volljährig sein und der andere mindestens das 16. Lebensjahr erreicht haben. Sollte dies der Fall sein, wird für den Minderjährigen eine Heiratserlaubnis durch das Familiengericht und die Erlaubnis der Eltern benötigt.

Die Paare müssen beide im Standesamt ihre Geburtsurkunde, eine Meldebescheinigung mit Angabe der aktuellen Wohnung, der Staatangehörigkeit, des Familienstandes und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

Sollten sie bereits gemeinsame Kinder haben, brauchen sie auch diese Geburtsurkunde und wenn einer der beiden Partner schon mal verheiratet war, müssen sie im Standesamt mit einem urkundlichen Nachweis die Auflösung der Ehe bescheinigen.

Viele Brautpaare möchten nicht direkt im Standesamt heiraten, dafür gibt es mittlerweile viele verschiedene Möglichkeiten, sich standesamtlich das Ja Wort zu geben. Z.B. in Schlössern, auf Burgen, in alten Mühlen, auf Leuchttürmen, auf Schiffen….

Informationen sollte man sich vorher und frühzeitig bei seinem Standesamt einholen und im Internet gibt es auch viele Anregungen.

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