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Freitag, 11. Januar 2008

Dokumente fürs Standesamt

Die standesamtliche Trauung

Seit dem 1 Juli 1998 ist das bisher übliche Aufgebot durch eine schriftliche Anmeldung der Eheschließung ersetzt worden. Diese Anmeldung - frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin möglich - muss bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der beiden Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet hat. Für die Trauung selbst können Sie aber das Standesamt frei wählen! Außerdem neu: Es gibt keine Wartezeit mehr die bisher bei Auflösung einer vorangegangenen Ehe einzuhalten war und auch Trauzeugen sind nicht mehr obligatorisch, können jedoch auf Wunsch des Paares an der Zeremonie teilnehmen.

Und das sind die Dokumente, die Sie bei der Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland vorlegen müssen:

-Personalausweis oder Reisepass
-Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (Familienstands- und Wohnsitzbescheinigung). Das Ausstellungsdatum sollte nicht länger als 4 Wochen zurückliegen.
-Personenstandsurkunde (beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern), wenn die Eltern nach dem 1.1.1958 im Bundesgebiet geheiratet haben. Wenn die Ehe der Eltern noch besteht, erhalten Sie diese Urkunde beim Standesamt am Wohnort der Eltern.
Alternativ:
-Abstammungsurkunde, falls die Eltern vor dem 1.1.1958 geheiratet haben. Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Die Abstammungsurkunde brauchen Sie auch in jedem Fall, wenn ein Partner nichtehelich geboren oder adoptiert wurde.

Wenn einer der Partner aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Eheanmeldung mitkommen kann, benötigen Sie eine

-Nachweis über akademische Grade, falls eine Eintragung in die Heiratsurkunde gewünscht wird.
-Beitrittserklärung/Vollmacht mit den erforderlichen Angaben des Verlobten. Dieses Formular bekommen Sie beim Standesamt.
-Vermögensrechtliches Auseinandersetzungs-Zeugnis (ist vorzulegen, wenn Sie minderjährige Kinder aus früheren Ehen haben). Dieses Dokument erhalten Sie von der Meldebehörde des Wohnortes der Kinder.

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