RSS

Freitag, 11. Januar 2008

Sag mir deinen Namen, und ich sage dir wie du heisst!

Das Ehepaar muss sich nicht mehr auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen, d.h. jeder kann seinen eigenen Familiennamen behalten. Natürlich können Sie auch entweder den Geburtsnamen des Mannes oder den der Frau als Familiennamen auswählen.

Derjenige Partner; der dabei seinen Geburtsnamen aufgegeben hat, kann diesen vor den gemeinsamen Familiennamen stellen. Grundsätzlich sollte man bei der Namenswahl folgendes beachten: Die Kinder jeder Ehe dürfen nur einen Familiennamen und somit keinen Doppelnamen tragen.

Keine Kommentare: