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Mittwoch, 9. Januar 2008

Standesamt - wie wann was

Wer soll kommen? Ihre Eltern - selbstverständlich. Die liebste Freundin - keine Frage. Kollegen, Geschäftspartner; Nachbarn, Vereinskameraden? Da ist sich manches Paar schon nicht mehr so sicher.
Unser Tipp: Machen Sie eine Prioritätenliste. Wenn die Reihe der Namen immer länger wird, müssen Sie zwangsläufig einen Schlussstrich ziehen. Vielleicht können Sie die Gästeschar zwischen Standesamt und kirchlicher
Trauung aufsplitten.

Wer wird Trauzeuge? Wenn Sie keinen Wert darauf legen, gar keiner. Einige Standesämter haben stattdessen Hochzeitsbücher; in denen sich alle Gäste verewigen können. Es ist aber sicher eine schöne Sache, wenn Sie einen oder höchstens zwei Trauzeugen
benennen. Die Wahl ist dabei ganz Ihnen überlassen. Es sollten liebe Menschen sein, die ihre Aufgabe ernst nehmen und bei denen Sie auch in Zukunft davon ausgehen können, dass sie Ihnen in Freundschaft verbunden bleiben.

Wie feiern? Natürlich so, wie sie möchten! Mit einer Kutschfahrt zum Standesamt oder einer Spritztour mit dem Oldtimer. Mit einer Live-Band oder mit einem Alleinunterhalter. Mit Programm oder ganz spontan nach Lust und Laune. Wenn Sie Hilfe brauchen: Nutzen Sie einen professionellen
Hochzeitsservice.

Wann feiern? Entscheiden auch Sie. Was Sie allerdings nicht vergessen sollten ist, dass nicht nur Sie als Paar
; sondern auch die Gäste am Wunschtermin Zeit haben sollten. Prüfen Sie dies rechtzeitig.

Wo heiraten? In der Regel ist es das Standesamt des Heimatortes, in dem sich Paare das Ja-Wort geben. Und das hat meist einen ganz praktischen Grund: Hier kennt man sich aus, weiß, in welchen Hotels die Gäste am besten untergebracht sind und wo man hervorragend feiern kann. Trotzdem spricht nichts dagegen, sich das
Ja-Wort auch an einem x-beliebigen anderen Platz zu geben. Weil man vielleicht anderswo ein besonders romantisches Standesamt entdeckt hat, weil man etwas Außergewöhnliches sucht oder weil man mit der Trauung auch gleich noch einen Liebesurlaub verbinden will. Sie haben die freie Wahl - es gibt keine Pflicht im Standesamt des Heimatortes zu heiraten. Anmelden müssen Sie sich dort allerdings trotzdem. Der zuständige Standesbeamte wird das Paar dann an das gewünschte Standesamt weiter » überweisen«. Wichtig ist es deshalb, bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung das Wahl-Standesamt benennen zu können. Die früheste Möglichkeit dafür besteht - wie im Normalfall auch - sechs Monate vor dem geplanten Termin. Bitte beachten: Die Anmeldegebühr fällt zwei Mal an - beim »Heimat-« und im »Wunschstandesamt« und das jeweils in voller Höhe.

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