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Montag, 29. November 2010

Die standesamtliche Hochzeit

 Foto: Ralf Eppinger

Wer in Deutschland heiraten möchte muss erst im Standesamt einen Termin für die Eheschließung vereinbaren, dieser kann frühestens ein halbes Jahr vor der geplanten Trauung angemeldet werden. Auch wer kirchlich heiraten möchte, muss erst standesamtlich heiraten.

Bevor die Hochzeit jedoch stattfinden kann, müssen die Paare ein paar bürokratische Dinge im Standesamt erledigen. Einer der Partner sollte Volljährig sein und der andere mindestens das 16. Lebensjahr erreicht haben. Sollte dies der Fall sein, wird für den Minderjährigen eine Heiratserlaubnis durch das Familiengericht und die Erlaubnis der Eltern benötigt.

Die Paare müssen beide im Standesamt ihre Geburtsurkunde, eine Meldebescheinigung mit Angabe der aktuellen Wohnung, der Staatangehörigkeit, des Familienstandes und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

Sollten sie bereits gemeinsame Kinder haben, brauchen sie auch diese Geburtsurkunde und wenn einer der beiden Partner schon mal verheiratet war, müssen sie im Standesamt mit einem urkundlichen Nachweis die Auflösung der Ehe bescheinigen.

Viele Brautpaare möchten nicht direkt im Standesamt heiraten, dafür gibt es mittlerweile viele verschiedene Möglichkeiten, sich standesamtlich das Ja Wort zu geben. Z.B. in Schlössern, auf Burgen, in alten Mühlen, auf Leuchttürmen, auf Schiffen….

Informationen sollte man sich vorher und frühzeitig bei seinem Standesamt einholen und im Internet gibt es auch viele Anregungen.

Mittwoch, 14. Januar 2009

Heiraten wird teurer in Deutschland

Wie der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten (BDS) mitteilte, sind seit Jahresbeginn die Gebühren für die standesamtliche Heirat erhöht worden.

In 14 der 16 Bundesländer müssen Brautpaare nun mehr für den Bund der Ehe dem Standesämtern entrichten. Hier wird im Durchschnitt eine Gebühr von 40 Euro fällig.

Die Bundesländer Thüringen und Berlin beteiligen sich nicht an der Erhöhung und bleiben bei einer Gebühr in Höhe von 33 Euro.

Dei teuerste Hochzeit findet in Bayern statt - hier werden die Paare mit 50 Euro zur Kasse gebeten.

Die seit Jahresbeginn in den einzelnen Bundesländern gültigen Preise für die Bestellung des Aufgebots im Überblick:



Freitag, 11. Januar 2008

Dokumente fürs Standesamt

Die standesamtliche Trauung

Seit dem 1 Juli 1998 ist das bisher übliche Aufgebot durch eine schriftliche Anmeldung der Eheschließung ersetzt worden. Diese Anmeldung - frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin möglich - muss bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der beiden Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet hat. Für die Trauung selbst können Sie aber das Standesamt frei wählen! Außerdem neu: Es gibt keine Wartezeit mehr die bisher bei Auflösung einer vorangegangenen Ehe einzuhalten war und auch Trauzeugen sind nicht mehr obligatorisch, können jedoch auf Wunsch des Paares an der Zeremonie teilnehmen.

Und das sind die Dokumente, die Sie bei der Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland vorlegen müssen:

-Personalausweis oder Reisepass
-Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (Familienstands- und Wohnsitzbescheinigung). Das Ausstellungsdatum sollte nicht länger als 4 Wochen zurückliegen.
-Personenstandsurkunde (beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern), wenn die Eltern nach dem 1.1.1958 im Bundesgebiet geheiratet haben. Wenn die Ehe der Eltern noch besteht, erhalten Sie diese Urkunde beim Standesamt am Wohnort der Eltern.
Alternativ:
-Abstammungsurkunde, falls die Eltern vor dem 1.1.1958 geheiratet haben. Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Die Abstammungsurkunde brauchen Sie auch in jedem Fall, wenn ein Partner nichtehelich geboren oder adoptiert wurde.

Wenn einer der Partner aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Eheanmeldung mitkommen kann, benötigen Sie eine

-Nachweis über akademische Grade, falls eine Eintragung in die Heiratsurkunde gewünscht wird.
-Beitrittserklärung/Vollmacht mit den erforderlichen Angaben des Verlobten. Dieses Formular bekommen Sie beim Standesamt.
-Vermögensrechtliches Auseinandersetzungs-Zeugnis (ist vorzulegen, wenn Sie minderjährige Kinder aus früheren Ehen haben). Dieses Dokument erhalten Sie von der Meldebehörde des Wohnortes der Kinder.

Mittwoch, 9. Januar 2008

Mein, dein, unser Name

Die Namensfindung nach der Hochzeit:

Nicht allzu große Hilfe werden Sie hingegen bei der Frage nach Ihrem künftigen Namen erwarten dürfen. Es macht also Sinn, wenn Sie bereits eine gewisse Vorstellung zum Gespräch mit dem Standesbeamten mitbringen. Möglich sind mehrere Varianten. Zum Beispiel ein gemeinsamer Name, der sowohl jener des Mannes als auch jener der Frau sein kann.
Möglich ist auch ein Doppelname für einen der beiden Partner
: Dann wird dessen Geburtsname vorangestellt oder hinten angehängt. In der dritten Variante hieße jeder weiterhin so wie gehabt.