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Mittwoch, 30. März 2011

Versicherungen nach der Hochzeit


Die Hochzeit gehört zu den schönsten Momenten im Leben. Allerdings wird das gemeinsame Zusammenleben schnell vom Alltag eingeholt. Ämter und Behörden müssen über die Eheschließung informiert werden. Und natürlich gilt es, sich im Alltag zurechtzufinden.

Ein wichtiger Punkt auf der Liste geht schnell verloren – der Blick in den Ordner mit Versicherungen, die man im Lauf der Jahre abgeschlossen hat. Dabei bleibt die Eheschließung nicht ohne Folgen. Insbesondere im Bereich der Haftpflicht-, Hausrat- und Lebensversicherung muss nach der Hochzeit für Ordnung gesorgt werden.

Die Hausratversicherung nach der Hochzeit

Viele Brautpaare haben heute in der Regel schon über einen längeren Zeitraum in einer gemeinsamen Wohnung zusammengelebt. Entsprechend existiert eine Hausratversicherung. Wer allerdings erst mit der Hochzeit in die gemeinsame Wohnung zieht, muss bei der Hausratversicherung einige Punkte beachten.

Bei einem Umzug besteht über den Zeitraum von zwei Monaten ein doppelter Schutz für die alte und neue Wohnung. Bringt jeder der Partner eine eigene Police mit, genießt die ältere Police den Vorzug. Der jüngere Vertrag wird gekündigt.

Eheschließung und Haftpflichtrisiken

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Policen zur Absicherung im Alltag. Nach der Trauung sind zwei Verträge in der Regel unnötig. Die neuere Haftpflichtversicherung kann wegen Eheschließung gekündigt und der Partner im älteren Vertrag versichert werden.

Allerdings ist in diesem Zusammenhang ausschlaggebend, ob es sich bei der fortzusetzenden Haftpflicht um einen Single- oder Paartarif handelt. Haben sich beide Ehepartner vor der Hochzeit in einem Paar-Tarif absichern lassen, entfällt ein Versicherungswechsel natürlich.

Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Kommen wir zum letzten Part der Versicherungen. Die Vorsorge für den Ernstfall ist insbesondere für Ehepartner und Familien von großer Bedeutung. Krankheit, Unfall oder Tod – alle drei führen zu Situationen, die zur finanziellen Belastungsprobe werden. Wer sich für die Hochzeit entscheidet, sollte in diesem Bereich vorsorgen – mit einer gegenseitigen Lebensversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Freitag, 11. Januar 2008

Ehepaar - Sparen durch gemeinsame Versicherungen

Diebstahl, Krankheit, Unfälle - wer will bei seiner Hochzeit schon an derart düstere und unangenehme Dinge denken. Trotzdem: tun Sie es! Denn wenn Sie verheiratet sind, können Sie Versicherungsbeiträge sparen, da einige Verträge nur noch einmal nötig sind. Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem kompetenten Fachmann beraten - für Laien sind Versicherungen häufig nicht direkt verständlich. Im Folgenden haben wir für Sie kurz die wichtigsten Versicherungen aufgeführt.


Haftpflichtversicherung
Wenn Sie bisher bei Ihren Eltern haftpflichtversichert waren, müssen Sie spätestens jetzt für sich und Ihren Partner eine Privat-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Gefahr, durch Unachtsamkeit, Versehen oder Leichtsinn andere Menschen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen, begleitet uns ständig. Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn in voller Höhe ersetzen - so sagt das bürgerliche Gesetzbuch. Die Schadensersatzpflicht ist der Höhe nach unbegrenzt. Deshalb stellt sie ein finanzielles Risiko dar, das auch Sie lebenslang belasten, ja sogar ruinieren kann. Schließlich haften Sie nicht nur mit Ihrem gegenwärtigen, sondern auch mit Ihrem zukünftigen Vermögen. Mit einer Privat-Haftpflichtversicherung können Sie das finanzielle Risiko Ihrer ,,gesetzlichen Haftpflicht" weitestgehend für sich ausschalten. Bringen Sie beide in die Ehe eine eigene Versicherung mit, so kann der zeitlich zuletzt abgeschlossene Vertrag aufgehoben werden.


Rechtschutzversicherung
Auch hier können Sie einen Betrag sparen. Haben Sie bisher jeder eine Verkehrs-Rechtschutz-Versicherung gehabt, so sollten Sie sich nach der Eheschließung gemeinsam mit einer Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtschutzversicherung absichern. Der Schutz beinhaltet z.B. zusätzlich Arbeits- und Dienst-, Familienvertrags- und Sozialgerichts-Rechtschutz. Im Rechtschutzfall wird bis zur Höhe von DM 200.000,- pro Schaden der Weg durch alle Instanzen übernommen.


Private Unfallversicherung
Als Single war die Frage nach finanzieller Sicherheit noch nicht so wichtig. Aber jetzt sollten Sie sich fragen, wie hoch das Familieneinkommen ist, wenn der Hauptverdiener durch ein tragisches Unglück zum Invaliden wird. Die Private Unfallversicherung gleicht die wirtschaftlichen Nachteile aus, die Versicherte durch die anhaltende Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit infolge eines Unfalls erleiden.


Hausratversicherung
Für viele junge Brautpaare ist der Gedanke an eine Hausratversicherung absurd. ,,Wir besitzen doch kaum etwas!" ist die gängige Antwort. Erst wenn man sich ganz genau überlegt, wie wertvoll die einzelnen Gegenstände in der Wohnung sind, kommt man ins Grübeln. Die Fachleute der Versicherungen rechnen mit einem Wert von ca. Euro 600,-pro Quadratmeter Wohnfläche. Mit einer Hausratversicherung kann z.B. ein Blitzschlag nicht mehr direkt den Geldbeutel treffen. Auch bei Schäden durch Feuer, Einbruchsdiebstahl (einschl. Vandalismus) und Raub, Leitungswasser und Sturm (einschl. Hagel) hilft die Hausratversicherung. Die Versicherungssumme wird jährlich nach einem Index des Statistischen Bundesamtes der allgemeinen Preissteigerung automatisch angepasst. Sie sollten jedoch von Zeit zu Zeit prüfen, ob infolge von Neuanschaffungen die Versicherungssumme noch ausreichend ist.


Lebensversicherung
Die private Lebensversicherung ist besonders in jungen Jahren interessant. Gerade wegen der gespannten Lage in der gesetzlichen Rentenversorgung, gewinnt die Lebensversicherung immer mehr an Bedeutung als Altersversorgung. Jede Lebensversicherung ist eine reine Personenversicherung. Der Versicherungsfall tritt entweder ein, wenn die versicherte Person den im Voraus bestimmten Zeitpunkt erlebt oder beim Tod des Versicherten vor diesem Zeitpunkt. In Form der Ehegattenversicherung können beide Ehepartner als Versicherte ausgewiesen sein. Haben die Ehepartner noch Lebensversicherungen aus der Zeit vor der Hochzeit, müssen eventuell Ehepartner und Kinder nachträglich als Bezugsberechtigte vermerkt werden.